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   OLG Hamburg, 22.05.1968 - 1 Ss 58/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2131
OLG Hamburg, 22.05.1968 - 1 Ss 58/68 (https://dejure.org/1968,2131)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.05.1968 - 1 Ss 58/68 (https://dejure.org/1968,2131)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Mai 1968 - 1 Ss 58/68 (https://dejure.org/1968,2131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Revision im Strafprozess; Ausgestaltung der Verurteilung eines Halters eines Personenkraftwagens (PKW) wegen Abstellens des PKW vor einer abgelaufenen Parkuhr zu einer Geldstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1687
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.1968 - 1 Ss 58/68
    Insbesondere dürfen aus dem teilweisen Schweigen des Angeklagten Schlussfolgerungen gezogen werden (BGH NJW 66, 209; OLG Hamburg 2 Ss 109/67).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.1968 - 1 Ss 58/68
    Schriftstücke, die bei der Schilderung eines nicht bestrittenen und unzweifelhaften Sachverhalts aus anderen Gründen, z.B. der bloßen Vollständigkeit oder Genauigkeit wegen, wörtlich mitgeteilt werden, sind nicht zum Zwecke des Beweises verwertet (BGHSt 11, 159, 162) ...".
  • BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67

    Bestimmung eines Direktoren zum Vorsitzenden einer Ferienkammer - Vollendung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.1968 - 1 Ss 58/68
    In dem Urteil des BGH 4 StR 645/67 vom 01.03.1968 heißt es:.
  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 287/56

    Vertretung des nicht anwesenden Angeklagten durch einen mit schriftlicher

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.1968 - 1 Ss 58/68
    Da der Verteidiger als solcher nur der Beistand und nicht der Vertreter des Beschuldigten ist, muss die Vollmacht auch zur Vertretung ermächtigen (vgl. BGHSt 9, 356).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.1968 - 1 Ss 58/68
    Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei dieser Rüge um eine unzulässige Protokollrüge handelt (BGHSt 7, 162).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.1968 - 1 Ss 58/68
    Nach BGHSt 1, 94 kann eine Verletzung der Aufklärungspflicht darin liegen, dass der Vorsitzende, statt ein verlesbares Schriftstück wörtlich zu verlesen, dessen Inhalt in anderer Weise feststellt.
  • BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57

    Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.1968 - 1 Ss 58/68
    In BGHSt 11, 29 ist ausgeführt, dass eine Schrift, soweit sie für die Entscheidung bedeutsam ist, in der Hauptverhandlung verlesen werden muss, wenn der strafrechtliche Tatbestand an den Inhalt der Schrift anknüpft (wie z.B. in § 93 StGB ).
  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53

    Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.1968 - 1 Ss 58/68
    Nach BGHSt 5, 278 (vgl. Alsberg-Nüse, a.a.O.) darf ein längeres Schriftstück im Urteil nur dann wörtlich wiedergegeben werden, wenn es in der Hauptverhandlung zum Zwecke des Beweises förmlich verlesen worden ist.
  • OLG Dresden, 24.02.2005 - 2 Ws 104/05

    Vertretung des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung nach Erlass eines

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  • OLG Hamburg, 08.01.2013 - 3-48/12

    Strafverfahren: Rechtsmitteleinlegung für einen Nebenbeteiligten bei fehlender

    Zwar ist in der Rechtsprechung - namentlich betreffend §§ 234, 411 Abs. 2 Satz 1 StPO - anerkannt, dass der konkrete Vertretungsauftrag ausnahmsweise auch im Wege einer schriftlichen oder einer zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder gar in der Hauptverhandlung abgegebenen Erklärung des Vertretenen gegenüber dem Gericht nachgewiesen werden kann (vgl. HansOLG Hamburg, NJW 1968, 1687, 1688; OLG Köln, MDR 1964, 435; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 524; OLG Hamm, BeckRS 2008, 07685).
  • OLG Hamm, 21.06.1980 - 1 Ss OWi 1414/80
    Dabei kann ferner dahingestellt bleiben, ob dem Schriftsatz der ... Verteidiger die Mitteilung zu entnehmen ist, daß diese, um nicht von ... aus nach ... anreisen zu müssen, im Auftrag und in Vollmacht des Betroffenen, wie es in der Praxis häufig geschieht, die Rechtsanwälte ... bereits als Verteidiger beauftragt hatten und darin eine zum Nachweis der Verteidigungsvollmacht ausreichende Anzeige (vgl. OLG Hamburg, NJW 1968, 1687, 1688; Göhler wie zuvor) der Wahl der Rechtsanwälte Weigel & Partner erblickt werden könnte.
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